Beschwerde- und Hinweisgeberverfahren

EJOT ist für sog. Whistleblower bzw. Hinweisgebende offen und verfährt nach Maßgabe der Whistleblower/Hinweisgeberrichtlinie der Europäischen Union (EU Richtlinie  2019/1937 vom 26.11.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) sowie des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

EJOT bekennt sich zudem zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt und zur Verantwortung für die eigene Liefer- und Wertschöpfungskette.

Zentraler Ansprechpartner bei EJOT für Hinweise und Beschwerden bezüglich des Vorgenannten ist Winfried Schwarz, zugleich auch Chief Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragter von EJOT. Er ist selbstständiger Rechtsanwalt und unterliegt nicht den Weisungen der EJOT-Geschäftsleitung. Er berichtet direkt an den geschäftsführenden Gesellschafter der EJOT Gruppe. Herr Schwarz ist telefonisch zu erreichen unter der Nummer +49 163 5290 860  und per E-Mail unter compliance@ejot.com. Diese E-Mail-Adresse ist ausschließlich Herrn Schwarz zugeordnet und für Dritte nicht einsehbar.

Sollten Sie gegenüber Herrn Schwarz anonym bleiben wollen, können Sie ihn anonym unter der genannten E-Mail-Adresse oder auch postalisch unter der Adresse 

Persönlich/Vertraulich
Herrn Winfried Schwarz
EJOT Holding GmbH & Co. KG
Im Herrengarten 1
57319 Bad Berleburg
anschreiben.

Es handelt sich hierbei um die interne Meldestelle i.S.d. § 12 HinSchG, die von einem Externen besetzt wird. Hinweisgeber können auch eine externe Meldestelle ansprechen,  z.B. das Bundesamt für Justiz (§ 19 HinSchG) oder auch das Bundeskartellamt (§ 22 HinSchG).

Es können sowohl Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, sonstige Gesetzesverstöße als auch Verstöße gegen interne Vorschriften von EJOT sowie auch der bloße Verdacht hinsichtlich möglicher Verstöße und/oder Risiken gemeldet werden.

Die Details zum Beschwerdeverfahren – insbesondere zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde – entnehmen Sie bitte der EJOT LkSG-Beschwerdeverfahrensordnung.

 

EJOT LkSG-Beschwerdeverfahrensordnung