Whistleblower / Hinweisgeberrichtlinie

EJOT ist für sog. Whistleblower offen und verfährt nach Maßgabe der Whistleblower / Hinweisgeberrichtlinie der Europäischen Union ( EU Richtlinie  2019 / 1937 vom 26.11.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).


Ansprechpartner bei EJOT ist Winfried Schwarz, zugleich auch Chief Compliance Officer von EJOT. Er ist selbstständiger Rechtsanwalt und unterliegt nicht den Weisungen der EJOT – Geschäftsleitung. Er berichtet direkt an den geschäftsführenden Gesellschafter der EJOT Gruppe, Christian Frank Kocherscheidt. Herr Schwarz ist telefonisch zu erreichen unter der Nummer +491635290860  und per E – Mail unter compliance@ejot.com. Diese E – Mail Adresse ist ausschließlich Herrn Schwarz zugeordnet und für Dritte nicht einsehbar.
Es handelt sich hierbei um die interne Meldestelle iSd § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), die von einem Externen besetzt wird. Hinweisgeber können auch eine externe Meldestelle ansprechen,  z.B. das Bundesamt für Justiz (§ 19 HinSchG) oder auch das Bundeskartellamt (§ 22 HinSchG).